Gericht­liche Gut­achten

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Brandschutz (ö.b.u.v. SV)
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Im Bedarfsfall müssen gerichtliche Brandschutzgutachten erstellt werden, bei denen es sich um eine Soll-Ist-Analyse handelt, die den bestehenden Brandschutz den geltenden gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz gegenüberstellt. Ein solches Gutachten beinhaltet im Regelfall die Überprüfung eines besonderen Sachverhaltes und erfordert ggf. die Untersuchung einer hergestellten Brandschutzkonstruktion. Derartige Brandschutzgutachten werden als Entscheidungshilfe für den zuständigen Richter vor Gericht oder bei Versicherungsangelegenheiten herangezogen.

 

Die Erstellung von gerichtlichen Gutachten obliegt insbesondere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Brandschutz (ö.b.u.v. SV). Unsere Mitarbeiterin Frau Silke Bräutigam ist als solche Sachverständige tätig. Sie wurde von der IHK Leipzig nach anspruchsvollem Prüfverfahren zum Nachweis entsprechender Sachkunde und persönlicher Eignung auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt. Die Sachverständigentätigkeit wird unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch geleistet.