Bei Baumaßnahmen aller Art sind die geplanten und erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in Form eines prüffähigen Brandschutznachweises bzw. Brandschutzkonzepts darzulegen. Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben hinsichtlich der Notwendigkeit sowie der Art und des Umfangs eines solchen Nachweises.
Für die Genehmigungsunterlagen Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel einen Brandschutznachweis, in dem konkret beschrieben und dargestellt wird, welche Vorkehrungen hinsichtlich des Brandschutzes beabsichtigt sind. Für Gebäude, die Sonderbauten sind, ist ein gesondertes Brandschutzkonzept vorzulegen.
Wir bewerten Ihr Bauvorhaben hinsichtlich der bundeslandspezifischen Rechtsvorschriften und finden mit Ihnen gemeinsam Lösungen, um die bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens prüfen wir in besonderen Fällen, ob Abweichungen bzw. Erleichterungen von den Forderungen der Bauordnungen bzw. von den in den Technischen Baubestimmungen enthaltenen Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen vertretbar und genehmigungsfähig sind.
Um für Sie einen Brandschutznachweis zu entwickeln, der allen Einflüssen des Brandschutzes Rechnung trägt und Optimierungsreserven nutzt, stimmen wir die brandschutztechnischen Maßnahmen sorgfältig ab und arbeiten gezielt mit Auftraggebern, Bauaufsicht und Brandschutzdienststellen zusammen.