Bei Baumaßnahmen aller Art sind die geplanten und erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in Form eines prüffähigen Brandschutznachweises bzw. Brandschutzkonzepts darzulegen. Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben hinsichtlich der Notwendigkeit sowie der Art und des Umfangs eines solchen Nachweises.
Für die Genehmigungsunterlagen Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel einen Brandschutznachweis, in dem konkret beschrieben und dargestellt wird, welche Vorkehrungen hinsichtlich des Brandschutzes beabsichtigt sind. Für Gebäude, die Sonderbauten sind, ist ein gesondertes Brandschutzkonzept vorzulegen.
Wir bewerten Ihr Bauvorhaben hinsichtlich der bundeslandspezifischen Rechtsvorschriften und finden mit Ihnen gemeinsam Lösungen, um die bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere für Sonderbauten wie Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen sind besondere Anforderungen, bspw. aus Sonderbauvorschriften, zu erfüllen.
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens prüfen wir, ob Abweichungen bzw. Erleichterungen von den Forderungen der Bauordnungen, Sonderbauvorschriften bzw. von den in den Technischen Baubestimmungen enthaltenen Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen vertretbar und genehmigungsfähig sind.
Unsere Fachkompetenz und Erfahrung ermöglicht es uns, auch für Sonderbauformen und abweichende Lösungen, geeignete Kompensationsmaßnahmen zu planen und damit die Genehmigungsfähigkeit Ihrer Baumaßnahme zu erreichen.