Brand­schutz­gut­achten und Stellung­nahmen

für nicht bauantragpflichtige Baumaßnahmen und besondere Fragestellungen
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Sofern Sie eine brandschutztechnische Bewertung Ihres Objekts außerhalb eines Genehmigungsverfahrens wünschen, erarbeiten wir gerne ein Brandschutzgutachten, in dem wir nach einer Zustandsanalyse, eine brandschutztechnische Bewertung vornehmen und den notwendigen Handlungsbedarf aufzeigen. In einem solchen Brandschutzgutachten können auch Planungsvarianten hinsichtlich des Brandschutzes beschrieben werden, sodass gemeinsam mit Ihnen im weiteren Verlauf die praktikabelste und wirtschaftlichste Lösung gefunden werden kann. 

 

Wenn sich aus einer solchen Bewertung eine spätere Baumaßnahme mit Erfordernis eines Bauantrags ergibt, kann das Brandschutzgutachten als Grundlage für die Erstellung eines Brandschutznachweises bzw. eines Brandschutzkonzepts dienen.

 

Neben einer Gesamtbewertung eines Objekts beraten wir Sie gerne auch zu einzelnen Sachverhalten und besonderen Fragestellungen. Die Ergebnisse dokumentieren wir in brandschutztechnischen Stellungnahmen, aus denen Anlass, rechtliche Anforderungen, Bewertung des Sachverhalts und ggf. erforderliche Maßnahmen klar verständlich für alle Beteiligten hervorgehen.