Die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden. Zunehmend wird zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe der Gemeinde eine Brandschutzbedarfsplanung verlangt.
Die Brandschutzbedarfsplanung beinhaltet, neben der Gefährdungsbeurteilung und der Risikoanalyse, die Beschreibung des Ist-Zustandes der Feuerwehren in einer Gemeinde sowie die Darstellung der Schutzziele. Diese besagen, in welcher Zeit, mit welcher Mannschaftsstärke und wieviel Gerät in wieviel Prozent der Fälle die Feuerwehr am Schadensort eintreffen soll. Aus dem Vergleich dieser Anforderungen mit dem Ist-Zustand resultieren entsprechende Zielvorgaben.
Als erfahrener Partner auf dem Gebiet des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes erarbeiten wir die abgestimmte Beschlussvorlage unabhängig, lösungsorientiert und auf der Grundlage der Interessen von Gemeinde und Feuerwehr gleichermaßen.
Referenz
Brandschutzbedarfsplan und Risikoanalyse
Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt
Mit ca. 8.000 Einwohnern
Referenz
Brandschutzbedarfsplan und Risikoanalyse
Landkreis Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt
Mit ca. 15.000 Einwohnern
Referenz
Brandschutzbedarfsplan und Risikoanalyse
Landkreis Saalekreis, Sachsen-Anhalt
Mit ca. 9.500 Einwohnern
Referenz
Brandschutzbedarfsplan und Risikoanalyse
Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt
Einwohner ca. 16.500
Referenz
Brandschutzbedarfsplan und Risikoanalyse
Landkreis Görlitz, Sachsen
Mit ca. 2.000 Einwohnern
Referenz
Brandschutzbedarfsplan
Landkreis Leipzig, Sachsen
Mit ca. 16.000 Einwohnern
Referenz
Brandschutzbedarfsplan
Landkreis Meißen, Sachsen
Mit ca. 6.000 Einwohnern
Referenz
Brandschutzbedarfsplan mit Risikoanalyse und Löschwasserkonzept
Landkreis Saalekreis, Sachsen-Anhalt
Mit ca. 13.000 Einwohnern