Arbeitsstätten sind mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen auszustatten, um den anwesenden Personen zu ermöglichen, einen Entstehungsbrand zu löschen. Als Bewertungsgrundlage gilt hier die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. In Abhängigkeit der vorhandenen Brandklassen, einer normalen oder erhöhten Brandgefährdung sowie der Grundfläche der Arbeitsstätte wird eine festgelegte Anzahl an Löschmitteleinheiten benötigt.
Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung der erforderlichen Löschmitteleinheiten, der Mindestanzahl der Feuerlöscher sowie des erforderlichen Löschvermögens der Feuerlöscher. Sofern in Ihrem Objekt bereits Feuerlöscher mit bekanntem Löschvermögen vorhanden sind, berücksichtigen wir diese gern in unserem Ausstattungsvorschlag.
Im Anschluss an die Ermittlung der benötigten Anzahl der Feuerlöscher machen wir entsprechend der Anforderungen der ASR A2.2 Standortvorschläge für die benötigte Mindestausstattung mit Feuerlöschern und kennzeichnen diese in den Grundrissplänen Ihres Objekts.
Das von uns erarbeitete Dokument besitzt jeweils Vorschlagscharakter und orientiert sich an den Mindestanforderungen zur Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöschern. In Rücksprache mit Ihnen können wir Ihre besonderen betrieblichen Belange berücksichtigen oder auch die Anzahl und Feuerlöschtypen bspw. aus Sachschutzgründen erweitern.